Also auch wenn das Jahr 2007 vieles schlechtes mit sich bringt, so habe ich doch zumindestens einen Aspekt gefunden, der auch etwas positives hat.
Wie bestimmt einige von euch wissen, muss ein Fahrzeug, welches länger als 18 Monate stillgelegt war, einem Vollgutachten bei wiederzulassung unterzogen werden. Dann bekommt man eine neue Betriebserlaubnis zugestellt, oder auch nicht.
Dort läuft es ein wenig anders ab als bei einer Hauptuntersuchung. Es wird viel kritscher geguckt und wenn ich mich recht erinnere, dann darf der Wagen keine Mängel aufweisen.
Sollte in der Zeit, wo das Fahrzeug stillgelegt war TÜV/AU abgelaufen sein, so muss vor der Wiederzulassung nur dies nachgeholt werden und gut ist.
Dies tritt ab 01. März 2007 in Kraft.
Das Fahrzeug darf aber nichtmehr als 7 Jahre abgemeldet sein.
Somit viel spass beim Putzen in der Garage, ohne alle 17Monate und 3 Wochen zum KVA zu rennen.
Grüße
Christian
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Denke aber, das Zulassung und TÜV-Pflicht nur zur Teilnahme am öffentlichen Strassenverkehr notwendig ist.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Liegt der immer no im Bett???
Des gibts doch gar net - soviel Kondition hat doch kein Mensch!
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Eben nicht, wie Dir die Straßenverkehrsbehörde zu verstehen gab....Die Ummeldung wäre in meinem Falle übrigens nur eine Adressänderung. Das geht interessanterweise auch ohne TÜV...
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
...Wenn sie das bei einem angemeldeten Fahrzeug mit abgelaufenem TÜV macht, wird automatisch ein nicht unerhebliches Bussgeld fällig! Halterpflicht und son Quark...
Das Gleiche kann Dir sogar passieren, wenn Du ein angemeldetes Motorrad ohne TÜV auf dem Hänger hinter dir herziehst. Wenn die Rennleitung böse will, hast Du ein Bussgeld wegen dem abgelaufenen TÜV an der Backe.
Gruß Michael
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Is das Fz. zugelassen, kann der TÜV beliebig lange abgelaufen sein (solange man damit nicht auf der Straße rumfährt).
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Hallo!Hi Christian,
gilt das auch für Fahrzeuge die am 1.März 2007 schon abgemeldet sind? Also z.B. für meinen 2002 abgemeldeten Scirocco?
Gruß Michael
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Auf keinen Fall gilt die sieben-Jahres-Regelung für Autos, die schon länger als 18 Monate abgemeldet sind. Der Grund für die Vollabnahme ist nicht eine Laune des TÜVs gewesen, sondern die Löschung aus dem Zentralregistergilt das auch für Fahrzeuge die am 1.März 2007 schon abgemeldet sind? Also z.B. für meinen 2002 abgemeldeten Scirocco?
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Und wieder wird dieses Land von den Konzernvorsitzenden aus München und Stuttgart regiert......
Genau,nichts bleibt wie es war.
Heute gehört,das geplant ist: Neuwagen sollen erst nach 4 Jahren zum TÜV ,ältere dagegen jährlich!
...
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Soviel ich weiss, sollte der TÜV während der abgemeldeten (!) Zeit nicht länger als
18 Monate ablaufen. Sonst muß man bei Wiederinbetriebnahme ein Vollgutachten
nach §21 StVZo machen.
Is das Fz. zugelassen, kann der TÜV beliebig lange abgelaufen sein (solange man damit nicht auf der Straße rumfährt).
Aber es ändert sich eh alle 5 Minuten was anderes in diesem tollen Land...
Maxl
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.
Bitte Anmelden oder Registrieren um der Konversation beizutreten.