Hallo Thorsten,
dann fährst Du jeden Tag, bis der Fehler beseitigt ist, mit einem Fahrzeug ohne Betriebserlaubnis!!
Wenn Du z.B in einen Unfall verwickelt wirst und ein beauftragter Sachverständiger (meist von der Versicherung) feststellt, daß Du die Geschwindigkeit nicht innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Toleranzen ablesen konntest, dann solltest Du mit Problemen rechnen .....
Wenn eine Versicherung zahlen muß, - insb. höhere Summen - dann hört bei denen (verständlicherweise) das freundliche Lächeln auf! Somit ist es vollkommen normal, daß ein teurer Vorfall genauer untersucht wird (insb. bei Personenschaden).
Beim E39 mußt Du nicht die kleine Feder mit heraus ziehen um den jeweiligen Instrumentenmotor zu beschädigen bzw. zu zerstören.
Ein ganz minimales Ziehen und/oder Verkanten der Instrumentennadel reicht vollkommen aus und der Motor ist kaputt bzw. wurde in Mitleidenschaft gezogen! Das Instrument selbst wird Dir zwar immer noch etwas anzeigen, jedoch wird der angezeigte Wert immer unzuverlässig sein. Des Weiteren mußt man damit rechnen, daß der Instrumentenmotor im Laufe der Zeit immer unzuverlässiger wird.
Den Zustand des Motors kannst Du selbst relativ einfach testen. Du mußt hierzu nur die Nadel von Hand im Uhrzeigersinn auf den Endpunkt drehen und loslassen. Jetzt MUSS die Nadel langsam gleichmäßig und ohne jegliches Stehen bleiben oder Rucken auf den Nullpunkt gehen!
Macht die Nadel das nicht hast das Instrument beschädigt und wird von da an immer unzuverlässig sein!
Das ist übrigens beim 8er genau so!
Gruß aus Werne
Guido
(Der Bordcomputer-, Klimabedienteil- & Instrumentenkombi-Chirurg)
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